Ein breites Kirchheimer Aktionsbündnis, darunter DIE LINKE. im Gemeinderat Kirchheim, rief im Vorfeld einer Versteigerung von Nazi-Devotionalien am 11. Juli im Auktionshaus Andreas Thies zu einem stillen Protestmarsch durch die Fußgängerzone zum Rathaus bis vor das Auktionshaus auf.
Stadtrat Heinrich Brinker ist empört über derlei Geschäfte:
„Wir finden diese Auktion angesichts des grassierenden Rechtsterrorismus und Rassismus eine Provokation, da sie die Rechtsradikalen stärkt.
Wir wehren uns gegen diesen Handel und verurteilen den Verkauf von Gegenständen, die Rassismus, Krieg und Gewalt verherrlichen.“
Dem Aufruf zum Protest folgten viele Gleichgesinnte Brinkers.
Auf den Homepages der in Kirchheim unter Teck tätigen Auktionshäuser KESSLER & THIES GMBH und Andreas Thies Nürtingen hatte man im Vorfeld lesen müssen: „Wir versteigern in einer Serie mehrerer Auktionen eine der bedeutendsten Sammlungen militärischer Ordonanzwaffen Deutschlands von 1869 – 1945 mit zahlreichen, kaum jemals vorkommenden Seltenheiten und Raritäten“ und „Zu den absoluten Highlights unter den vielen bedeutenden historischen Sammlungsgegenständen des 3. Reiches gehören der Marschallstab des Generalfeldmarschalls Erhard Milch, der äußerst umfangreiche vollständige Nachlaß Generaloberst Richard Ruoffs, sowie eine der ganz wenigen originalen persönlichen Standarten Adolf Hitlers und einige hochbedeutende und faszinierende historische Objekte aus dem Besitz des italienischen Duce Benito Mussolini sowie des italienischen Faschismus und des französischen Staatschefs Philippe Pétain.„
Wer beim Blick auf die Homepages der Aktionshäuser nicht nur irritiert sondern davon angewidert ist, womit ewiggestrige Zeitgenossen Geschäfte und Profit machen, mag sich am Ende fragen, ob unser Staat auf diese Art Umsatz- und Gewerbesteuer erwirtschaften möchte, um am Ende damit Leistungen zur Teilhabe, Integration und Inklusion für Mitbürgerinnen und Mitbürger zu bezahlen, denen das sogenannte 3. Reich und die Nazidiktatur das Recht auf Leben absprachen.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 2 Abs. 2