Menschenrechte zum Maßstab machen
70 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss es die Aufgabe der Politik sein, Menschenrechte zum einklagbaren Maßstab des wirtschaftlichen Handelns auch über nationale Grenzen hinweg zu machen.Die Bundesregierung bremst den Verhandlungsprozess und damit das Abkommen aus, statt eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Überall auf der Welt verletzen transnationale Konzerne wissentlich Menschenrechte – und kommen meistens straffrei davon. Während Unternehmensinteressen über einklagbare Rechte gewahrt werden, gelten für die Einhaltung der Menschenrechte nur freiwillige Leitprinzipien. Bei den Vereinten Nationen (UN) wird deswegen derzeit ein verbindliches Abkommen (Binding Treaty) erarbeitet, um diesem gravierenden Ungleichgewicht entgegenzuwirken und die Menschenrechte endlich auch zum Maßstab der Ökonomie zu machen. Jeden Tag werden die Menschenrechte durch Unternehmenshandeln systematisch missachtet. Dabei sind offene Gewalt und Vertreibung, flächendeckende Umweltverschmutzung oder die oft unwiederbringliche Zerstörung von Lebensgrundlagen Teil der Geschäftstätigkeit.
Es ist längst überfällig, dass die Menschenrechte Vorrang vor Handels- und Investitions-Abkommen erhalten. Statt nur von Menschenrechten zu reden, müssen Deutschland und die EU sich für einen starken UN-Vertrag für menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen einsetzen. Und wenn die Menschenrechte in Deutschland ernst genommen werden sollen, muss ein nationales Gesetz her, das Konzerne im In- und im Ausland auf die bedingungslose Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.