DIE LINKE. Kreisverband Esslingen fordert eine Anpassung des Landtagswahlgesetzes an die Pandemielage

Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften ist mit den gültigen Kontaktbeschränkungen nicht möglich.

Pressemitteilung

DIE LINKE. Kreisverband Esslingen

vom 30.10.2020

DIE LINKE. Baden-Württemberg hatte bereits im Frühjahr das Gespräch mit der Landesregierung gesucht, damit die Zugangshürden zur Landtagswahl im März 2021 herabgesetzt und an die Pandemielage angepasst werden. Parteien, die im Landtag nicht vertreten sind, müssen landesweit 10.500 Unterschriften sammeln. In jedem der 70 Wahlkreise werden mindestens 150 gültige Unterschriften benötigt, um zur Landtagswahl zugelassen zu werden.

Diese Regelung gefährdet unter Corona-Bedingungen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Demokratie”, sagt Michael Hsu, Sprecher DIE LINKE. Kreisverband Esslingen.

Da die Landesregierung nicht zu Gesprächen bereit war, klagen DIE LINKE, die Freien Wähler, Die Partei, die Piratenpartei und die ödp vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Parteien werfen den Landtagsfraktionen vor, absichtlich keine Änderungen des Landtagswahlgesetzes vorzunehmen und fordern eine Reduktion der zu sammelnden Unterschriften.

Claudia Moosmann

Claudia Moosmann, stellvertretende Sprecherin des Kreisverbandes und Gemeinderätin in Leinfelden-Echterdingen, erklärt:

Die Zulassungshürden in Baden-Württemberg sind ohnehin so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Wir fordern nur, was in anderen Bundesländern bereits Gesetzeslage ist.

Ab dem zweiten November werden wir in einen neuen Lockdown geschickt. Es ist unter diesen Umständen nicht möglich und zu verantworten, dass wir Unterschriften sammeln.
Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise der Demokratie werden!
Der baden-württembergische Landtag muss eine faire Wahl ermöglichen. Das ist momentan nicht gegeben.
Die Landesregierung ruft jetzt dazu auf, Kontakte zu beschränken. Gesundheitsminister Lucha ermahnt Kinder, zu Halloween keine Süßigkeiten zu sammeln. Umsomehr ist es unbegreiflich, dass uns die Landesregierung zwingt, tausendfachen Kontakt zur Bevölkerung zu suchen, statt dem Ernst der Pandemielage Rechnung zu tragen.“

Mit Blick auf die Landtagsdebatte vor zwei Wochen sagt Michael Hsu:

In den vergangenen Monaten hat unser Kreisverband in den Wahlkreisen Esslingen, Kirchheim und Nürtingen bei den Nominierungsversammlungen selbstverständlich die geltenden Hygienebestimmungen beachtet. Wir haben jeweils einen Landtagswahl-Kandidaten und eine Ersatzkandidierende gewählt.

Michael Hsu
Michael Hsu

Das öffentliche oder private Sammeln von Unterstützungsunterschriften verbietet sich in den kommenden Wochen von selbst. Wir wollen unsere Wählerinnen und Wähler, Sympathisierende und selbstredend uns nicht gefährden!
Städte und Gemeinden sagen Märkte und Feste ab, Veranstaltungen können nur digital stattfinden. Damit ist im Landkreis Esslingen das Sammeln der Unterschriften fast unmöglich.

Wir fordern, dass die Landesregierung das Landeswahlgesetz bis Ende diesen Jahres angesichts der Pandemielage ändert.”

Am 14. Oktober hatte der Landtag marginale redaktionelle Änderungen am Landtagswahlgesetz verabschiedet. Mit der am Verfassungsgerichtshof anhängigen Klage hat er sich nicht befasst. Der Verfassungsgerichtshof wird am 9. November über die Klage verhandeln. Am kommenden Montag, 2. November, informieren die klagenden Parteien über den Stand der Klage auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart.