Datum/Zeit
Date(s) - 15/05/2021
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150 Jahre Widerstand gegen § 218 – Es reicht!
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet.
150 Jahre später sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB noch immer eine Straftat.
Diese strafgesetzliche Regelung entmündigt Betroffene und schränkt sie in ihrer Selbstimmung ein. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden kriminalisiert. Massive Versorgungslücken sind die Folge. Ein bundesweites Aktiven-Netzwerk hat deswegen die
Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218”
ins Leben gerufen.
Für den bundesweiten Aktionstag zum 150. Jahrestag des § 218 StGB am 15. Mai 2021 :
- Aktionsmaterial downloaden
- LINK zur Kampagne #MeinAbbruch
[persönliche Geschichten über Schwangerschaftsabbrüche] - LINK zur Kampagne #mehralsdudenkst
[Daten & Fakten rund um Schwangerschaftsabbrüche]