150 Jahre Widerstand gegen § 218 – Es reicht!

Am 15. Mai 1871 wurden die
Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch
im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet.

150 Jahre später sind
Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB
noch immer eine Straftat.

Diese strafgesetzliche Regelung entmündigt Betroffene
und schränkt sie in ihrer Selbstimmung ein. 
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden kriminalisiert. 
Massive Versorgungslücken sind die Folge. 
Ein bundesweites Aktiven-Netzwerk hat deswegen die

Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218”

ins Leben gerufen.

Bildautorin: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Quelle: https://wegmit218.de

Wir beteiligen uns am bundesweiten  Aktionstag
zum 150. Jahrestag des § 218 StGB
am 15. Mai 2021 :

Unterzeichne auf change.org die
Petition „Weg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!“

[LINK, bitte hier klicken. Öffnet die Petition in einem neuen Tab.]

Frauen* und Corona

DIE LINKE versteht sich als Partei mit sozialistischem und feministischem Anspruch.

[weiter lesen auf der Webseite Feministische Politik. Link, bitte hier klicken. Öffnet die Webseite in einem neuen Tab.]

Weitere Informationen und Positionen zur besonderen Lage von Frauen seit Beginn der Pandemie findet ihr auf der Themenseite Frauen* und Corona.

[Link, bitte hier klicken. Öffnet die Webseite in einem neuen Tab.]

Die feministische Vernetzung in der LINKEN initiierte Ende 2020 die Broschüre „Corona-Geschichten von Frauen* & Queers„.

Sie wurde kürzlich von der Partei DIE LINKE herausgegeben und hat folgenden

Inhalt:

  • Vorwort
  • Meine Corona Krisen Geschichte | Babett Richter
  • Geschichten vom 17.4. | Anonym
  • Pottsteine | Nina Eumann
  • Traumatisiert durch die Krise | Anonym
  • Die nie endende Krise | Anonym
  • Vorwürfe und schlechtes Gewissen | Heide Hepach
  • Mein erster Friseur-Besuch | Annegret Gabelin
  • Schwangerschaft (Stille Geburt) | Anonym
  • Krisenzeit in einem systemrelevanten Bereich | Conny S K
  • Corona Geschichte – Zoom oder nicht Zoom | Nina Eumann

Ihr könnt die Broschüre in gedruckter Form vom Kreisverband bekommen.

Online lesen könnt ihr „Corona-Geschichten von Frauen* & Queershier.

[Link, bitte hier klicken. Öffnet das Dokument in einem neuen Tab.]

Bei Naturzerstörung – keine Ausnahmen

Bürgermeister Haußmann und Oberbürgermeister Bader zeichnen uns ein Bild von blühenden Dächern, klimaneutraler zukunftsweisender Produktion und einem Industriestandort, in dessen Nachbarschaft man gern leben möchte.  Dabei wird ausgeblendet, dass der Hungerberg als Segment „für größere und ggf. emissionsträchtige Gewerbe- und Industrievorhaben“ bereitgestellt werden soll. 

Im Gegensatz zu der Behauptung von Herrn Haußmann stehen aktuell in der Region sechs Gebiete zur Verfügung, die größer als 20 Hektar sind. Der „strategischer Vorhaltestandort“ am Hungerberg ist also nicht zwingend, wie behauptet wird.

Aus Sicht der Bürgermeister hat der Grünzug nichts mit Naturschutz zu tun, aber die Definition der Landesregierung sagt etwas ganz anderes: „Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unterschiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzungen oder für die Erholung.“

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