DIE LINKE zu den Fragen zur Zeitarbeit

 

Fragesteller ist: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

1. Zeitarbeit macht aktuell rund 2,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Jobs in Deutschland aus. Aus Sicht der Wirtschaft und aus Arbeitnehmersicht bietet diese Beschäftigungsform eine Reihe von Vorteilen. Wie bewerten Sie die Rolle der Zeitarbeit in Deutschland?

Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist in der Praxis oft durch schlechte Bezahlung, extrem unsichere Aussichten und fehlende berufliche Perspektiven gekennzeichnet. Zukunftsplanung bleibt häufig ein Fremdwort, weil LeiharbeiterInnen heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. Sie genießen keinen Kündigungsschutz im Einsatzbetrieb und haben nur wenige Mitbestimmungsrechte.

DIE LINKE will Leiharbeit auf lange Sicht verbieten.

Als Sofortmaßnahme muss aber mindestens der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Einschränkung und Ausnahme gelten. LeiharbeiterInnen dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden. So werden Belegschaften gespalten und weiter geschwächt.

2. Zeitarbeit ist tarifierte, zumeist unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Trotzdem wird sie teilweise immer noch kritisch gesehen. Wie kann Ihrer Meinung nach die gesellschaftspolitische Akzeptanz der Personaldienstleistung gesteigert werden?

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Leiharbeit langfristig verboten wird. Sofort sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

• Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: LeiharbeiterInnen müssen ab dem ersten Einsatztag in einem Unternehmen den gleichen Lohn erhalten, ohne dass ein Tarifvertrag schlechtere Bedingungen vorsehen darf. Außerdem erhalten sie zusätzlich eine Flexibilitätsprämie.

• Begrenzung der Überlassungshöchstdauer: Die Dauer, für die LeiharbeiterInnen an ein und dasselbe Unternehmen verliehen werden können, darf drei Monate auf keinen Fall überschreiten.

• Ausweitung der Mitbestimmung: Betriebsräte müssen über den Einsatz von LeiharbeitInnen mitbestimmen können und ein Veto-Recht haben, wenn hierdurch lediglich Stammarbeitsplätze ersetzt werden sollen und eben keine „Auftragsspitze“ oder ähnliches flexibel und kurzfristig abgearbeitet wird.

3. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist in dieser Legislaturperiode in wesentlichen Punkten geändert worden (Lohngleichheitsregeln/ Höchstüberlassungsdauer/ Streikeinsatzverbot etc.); eine Evaluierung dieser Maßnahmen ist für 2020 geplant. Sind Sie der Meinung, dass die gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen für die Branche ausgewogen sind oder sehen Sie Handlungsbedarf?

Die im Herbst 2016 beschlossene Neuregelung der Leiharbeit ist ungeeignet, die prekären Bedingungen der Leiharbeit zu verbessern. Im Gegenteil.

LeiharbeitnehmerInnen müssen nun bis zu 15 Monate auf gleiche Bezahlung warten, wenn ein Tarifvertrag das vereinbart. Weil aber nur 15 Prozent der Leiharbeitsverträge 15 Monate oder länger laufen, dürfte kaum eine LeiharbeitnehmerIn je das „gleiche“ Gehalt bekommen. Die Einsatzdauer von 18 Monaten in der Leiharbeit ist auf die einzelne LeiharbeitnehmerIn und nicht auf den Bedarf im Einsatzbetrieb bezogen. Und diese Einsatzdauer kann per Tarifvertrag sogar noch verlängert werden. Es ist Arbeitgebern nun also gesetzlich erlaubt, auf dem gleichen Arbeitsplatz nacheinander immer neue Leiharbeitskräfte einzusetzen.

Damit wird Leiharbeit als dauerhaftes Instrument im Einsatzbetrieb legitimiert und hat keinen vorübergehenden Charakter, wie von der EU-Leiharbeitsrichtlinie vorgeschrieben. Besonders perfide ist, dass nach einer dreimonatigen Wartezeit sogar die gleiche LeiharbeitnehmerIn wieder auf dem alten/gleichen Arbeitsplatz eingesetzt werden darf. Und die Wartefrist für Equal Pay, die neun bis fünfzehn Monate betragen kann, beginnt damit wieder von vorne.

4. Keine andere Branche hat bislang so viele Flüchtlinge in Beschäftigung integriert, wie die Zeitarbeit. Wie stehen Sie zu einem dauerhaften Wegfall der Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Flüchtlingsbeschäftigung durch Zeitarbeit, die zunächst nur auf drei Jahre begrenzt wurde?

DIE LINKE begrüßt grundsätzlich die Integration geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt. Denn Beschäftigung ist ein entscheidender Baustein für soziale Teilhabe und Integration. Allerdings dürfen geflüchtete Menschen genauso wenig wie alle anderen ArbeitnehmerInnen über die Leiharbeit zu ArbeitnehmernInnen zweiter Klasse degradiert werden. Nur so kann Arbeit zur gelungenen Integration beitragen und eine unheilvolle Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt effektiv verhindert werden. Zur richtigen Integration durch die Aufnahme von Arbeit gehört auch ein hoher Mindestlohn und die Wahrung der Sozial- und Steuergesetzgebung. Arbeitsverbote und Vorrangprüfungen helfen hingegen dauerhaft nicht weiter.